Am Samstag, 20.02.2011, fand die gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, des Fachschaftsrates Jura und der Liberalen Hochschulgruppe zum Thema Bürgergeld und Mindestlohn im Diskurs statt.
Nachdem sich die Teilnehmer in einem “Stummen Schreibgespräch” aktiv an beide Modelle herangetastet hatten, erfolgte das erste Highlight der Veranstaltung. Robert Haberer – Bildungsreferent von Ver.di Nord – präsentierte den Anwesenden den Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser sei – so Haberer – allein deshalb notwenig, weil der Arbeitsmarkt nun einmal von Menschen lebe. Menschen seien jedoch keine Waren und dürften daher nicht nur nach rein ökonomischen Gesichtspunkten bewertet werden. Dazu besäßen beide Partner nicht die Gesamtheit aller Informationen und nicht die gleiche Marktkraft. Der Arbeitnehmer hätte mitunter nur die Wahl zwischen geringem Lohn und Entlassung. Zudem seien Einkommen nicht immer der höchste Finanzposten in einem Unternehmen, sodass hiervon nur selten das Überleben desselbigen abhinge. Die Beschäftigten hingegen seien auf den Lohn, den man ihnen zahlt, angewiesen. Ein Mindestlohn ist nach Haberer demnach nicht nur ein “KANN”, sondern mindestens im gleichen Maße ein “MUSS”. Trotzdem arbeiten 22, 2 Prozent der deutschen Beschäftigten derzeit im Niedriglohnsektor, womit Deutschland trauriger EU-Spitzenreiter sei. 80 Prozent der Niedriglohnempfänger hätten eine berufliche Qualifikation und dreimal so viele Frauen wie Männer litten darunter. Eine Folge wäre unter anderem die aus dem niedrigen Lohn resultierende Alterarmut. Heute gering Bezahlte würden durch Unterstützung in ihrem Rentenalter entsprechende Kosten verursachen. Gleichzeitig räumte Haberer jedoch ein, dass auch die Gewerkschaften in der Pflicht seien und auch Fehler gemacht hätten. So wären einige Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verschlafen worden, insbesondere im Zuge der Leiharbeit.
Bürgergeld soll Arbeitslose in die Arbeit zurückführen
Anschließend erklärte Steffen Hentrich – Referent des Liberalen Instituts – den Teilnehmern das Liberale Bürgergeld. Dabei legte er zuerst die Grundproblematik dar. Derzeit gäbe es aufgrund hoher Transferzahlung zu wenig Anreize, eine Beschäftigung aufzunehmen. Dazu komme es bei einer Arbeitsaufnahme zu einem hohen Transferentzug, wodurch der Arbeitnehmer weniger Geld als in der Arbeitslosigkeit zur Verfügung habe. Zu guter Letzt komme noch eine hohe Steuer- und Abgabenbelastung auch auf niedrige Einkommen. Die Folge von all diesen Einflüssen sei die Schwarzarbeit. Auf der Arbeitgeberseite würde auch Arbeit zu wenig nachgefragt. Dies geschehe aufgrund eines impliziten Mindestlohns durch ALG II, was einen entsprechenden Lohnanspruch durch den Arbeitnehmer zur Folge hätte. Dazu kämen hohe Einkommens- und Gewinnbelastungen, sowie steuerliche Belastungen von Produktionsfaktoren. Ansonsten würde noch eine starre Arbeitsmarktregulierung und selektive Förderungen negativ einwirken. Als Lösung für diese Probleme könne das liberale Bürgergeld dienen. Dieses ziele besonders darauf Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose, wieder in Beschäftigung zu bringen. Dazu würde das Modell der negativen Einkommenssteuer nach Rhys/Friedman/Mitschke verwendet, was eine leistungsgerechte Grundsicherung zur Folge hätte. Die Grundidee wird unten in einem Video gut erklärt. Neben der Pauschalsumme würde es noch eine regionsabhängige Unterstützung in Form des Bürgergeldes geben. Die Leistungsanreize würden durch einen Freibetrag von 100 €, die problemlos dazu verdient werden könnten, sowie durch eine Anrechung von 60 % bis 600 € (ALG II derzeit nur zwischen 10 und 20 %) gegeben.
Bürgergeld hängt von der Finanzierung ab
Obwohl das Modell im ersten Moment gut klingt, hat es eine entscheidende Schwachstelle: Die Finanzierung. Durch die Freibeträge sollen Arbeitsanreize geschaffen werden. Jedoch bedeuten höhere Freibeträge höhere Kosten. Gleichzeitig wären noch mehr Menschen anspruchsberechtigt als es derzeit bei Hartz IV der Fall ist. Dazu bestünde die sogenannte “Kombilohnfalle”, bei der Arbeitsstunden abgesenkt und mittels Bürgergeld aufgestockt würde. Daher würden für die Finanzierung eines Bürgergeldes in der Höhe von 662 € laut dem Sachverständigenrat mehrere Milliarden Euro fehlen. Ein alternatives, bedingungsloses Grundeinkommen wäre danach schlichtweg nicht finanzierbar.
Verschiedene Wege gebe es jedoch, die zum Bürgergeld führten. Einerseits könne man den Regelsatz reduzieren, was aber zu einem Zwang zum Dazuverdienen führen würde. Weiterhin könnte man die Transfers an Arbeit binden. Dies würde jedoch zu verstärktem Niedriglohn auf dem ersten Arbeitsmarkt führen. Zu guter Letzt könne man noch den Haushalt umbauen. So würden z. B. ein vereinfachtes Steuersystem und eine Neuordnung der Sozialsysteme zu den benötigten Einnahmen führen. Gleichzeitig müsse der Arbeitsmarkt weiter dereguliert werden, um mehr Arbeitsanreize sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite zu schaffen.