Wir treffen uns jeweils zweimal im Monat am Donnerstag. Unser aktuelles Treffen wird auf der Startseite angekündigt.
Mitglieder & Gäste sind herzlich eingeladen!
Habt ihr Fragen? Dann schreibt uns: info@lhg-greifswald.de.
Die LHG Greifswald ist bemüht Vertreter in vielen Gremien zu platzieren, um so zu gewährleisten, dass liberale Interessen in der Hochschulpolitik der EMAU entsprechend durchgesetzt werden können.
Um euch einen Überblick zu verschaffen, haben wir hier alle Mitglieder der LHG Greifswald aufgelistet, die zurzeit in einem Gremium der Uni Greifswald vertreten sind.
Falls ihr Lust habt ebenfalls liberale Interessen in Gremien zu vertreten, dann meldet euch bei uns unter: info@lhg-greifswald.de oder schaut einfach bei unseren regelmäßigen Stammtischen vorbei.
Das Studierendenparlament (StuPa) umfasst 27 stimmberechtigte Mitglieder, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von der Studierendenschaft, demnach von allen Studierenden, für ein Jahr gewählt werden. Zu den Hauptaufgaben eines „StuPisten” gehört vor allem die Teilnahme an den StuPa-Sitzungen. Diese finden in der Regel alle 14 Tage statt, es sei denn, dass dringende Angelegenheiten die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung erfordern. Als „dringende Angelegenheit” wird z.B. die Besetzung offener Stellen des allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) erachtet, die zu Beginn einer Legislaturperiode regelmäßig nach der vom Studierendenparlament beschlossenen AStA-Struktur zu besetzen sind. Die Bewerber für einen Posten im AStA werden zu der jeweiligen StuPa-Sitzung eingeladen und stellen sich dort den StuPisten vor. Diese machen sich ein Bild von dem Bewerber, stellen ggf. Nachfragen und geben anschließend ihre Stimme ab. Das Ziel des neu konstituierten StuPas kann bei solchen Wahlen nur sein, die offenen Stellen alsbald wie möglich mit kompetenten Referenten zu besetzen und somit den AStA wieder schnell „auf die Beine zu stellen”, also handlungsfähig zu machen. Des Weiteren heißt es aber den AStA zu begleiten und zu unterstützen auf der einen, ihn zu kontrollieren auf der anderen Seite. Dies wird durch einen beiderseitigen z.T. auf der StuPa-Sitzung erfolgenden Informationsaustausch gewährleistet.
Neben diesen sehr umfangreichen, die „Exekutive” betreffenden Aufgabenkomplex, tritt ein zweiter sehr wichtiger hinzu; die „Legislative”. Das Studierendenparlament, gerne als Legislativorgan bezeichnet, ist allein mit der Änderung der Satzung der Studierendenschaft und den zur Satzung erlassenen Ergänzungsordnungen betraut. Dabei sind die Regelungen des Landeshochschulgesetzes (LHG) zu beachten.
Bei dem in jedem Jahr zu beschließenden Haushalt, in dem die Ausgaben und Einnahmen der Studierendenschaft verzeichnet sind, hat sich das StuPa im Wesentlichen an den Vorschriften der Finanzordnung zu orientieren.
Für uns sind im Stupa Greta Öhler und Alexander Schmidt vertreten.
Der Haushaltsausschuss, dem auch Greta angehört, hat die Aufgabe den Haushalt der abgelaufenen Legislatur zu prüfen und kann auch bei der Planung des kommenden Haushaltsplans entscheidend mitreden. Außerdem berät er über Finanzanträge, die im StuPa bearbeitet werden.
„AStA” klingt weiblich, ist aber männlich: Der Allgemeine Studierendenausschuss, wie der AStA ausgeschrieben heißt, fungiert als exekutives, also ausführendes Organ der Studierendenschaft. Wir kümmern uns um all die großen und kleinen Probleme, welche die Studierenden mit der Universität, der Stadt oder der Landesregierung haben. Der AStA formuliert die Interessen der Studierendenschaft, erarbeitet daraus hervorgehende Konzepte und trägt diese den entsprechenden Zielgruppen vor. Auch stellen wir ein bereites Serviceangebote, von dem alle Studierenden kostenlos profitieren können.
Aber wer ist das denn nun eigentlich und wie kommt man in den AStA? Der Allgemeine Studierendenausschuss wird vom Studierendenparlament (StuPa) für dessen Legislatur – etwa ein Jahr – gewählt. Geleitet wird der AStA von einem Vorsitzenden, der die Arbeit der AStA-Mitglieder koordiniert. Die gegenwärtig 14 AStA-Miglieder unterteilen sich in Arbeitsbereiche, etwa Soziales oder Hochschulpolitik. Den Bereichen steht ein/e Referent/in vor, der/die durch Co-Referenten unterstützt arbeitet und zusammen versuchen kompetente Ansprechpartner für Euch und Außenstehende auf ihrem jeweiligen Gebiet zu sein. Ferner arbeiten im AStA auch sogenannte autonome Referenten, die eigenständig ihren Aufgabenbereich, vornehmlich die Vertretung von Minderheiteninteressen, bearbeiten.
Der Senat, bestehend aus 36 Mitgliedern (erweiterter Senat), umfasst Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter, weitere Mitarbeiter und nicht zuletzt Studierende. Alexander Schmidt sitzt für die LHG-Greifswald im Senat. Die Senatsmitglieder werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Mitgliedergruppen nach Listen gewählt. Diejenigen Mitglieder, die in ihrer jeweiligen Gruppe die vorderen der zu vergebenden Mandate gewonnen haben, bilden den 22 Mitglieder umfassenden engeren Senat. Zum Aufgabenbereich des Senats ist u.a. der Erlass von Satzungen und Ordnungen, die Beschlussfassung über den Universitäts- und Entwicklungsplan, den Wirtschafts- und Haushaltsplan bzgl. des Körperschaftsvermögens und die Wahl und Entlastung des Rektorats zu zählen.
| Fachschaftsrat |
Die Zugehörigkeit zu einer Fachschaft bestimmt sich nach der jeweiligen Fachrichtung des Studenten. Einmal jährlich sind alle Mitglieder einer Fachschaft zur Wahl ihres Fachschaftsrates aufgerufen (wobei kleinere oder verwandte Fachrichtungen in einer Fachschaft zusammengefasst sein können und somit einen einheitlichen Fachschaftsrat wählen). Der gewählte Fachschaftsrat repräsentiert seine Fachschaft nach außen und arbeitet in ihrem Interesse bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen des Faches mit. Je nach Aktivität des Fachschaftsrates werden ergänzend Feste, Vorträge, Veranstaltungen, etc. angeboten.
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